- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Verpflichtungserklärung gemäß Aufenthaltsgesetz
Leistungsbeschreibung
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt aufgewendet werden, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.
Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es vielmehr staatlichen Stellen, Sie (als Verpflichtungsgeber) finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).
Teaser
Eine Verpflichtungserklärung dient der Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers, um diesem einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweise,
- Einkommensnachweise.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung (AufenthV) in Höhe von 29,00 Euro an.
Rechtsgrundlage
- § 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
- § 47 Abs. 1 Ziffer 12 Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Was sollte ich noch wissen?
Die Verpflichtungserklärung dient auch zur Vorlage bei deutschen Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamts für Zuwanderung und Flüchtlinge.
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Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- Hinweis für Familienangehörige von türkischen Staatsbürgern im Erdbebengebiet – Verpflichtungserklärungen für Besuchervisa (Schengen Visum/C-Visum)
- Türk Vatandaşlarının Deprem Bölgesindeki Aile Bireylerine Yönelik Güncel Duyuru – Ziyaretçi Vizeleri Taahhüt Beyanları (Schengen vizesi/C tipi vize)
Zuständige Stellen
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro im alten Rathaus:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht