- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Verfassungsschutz: Personenbezogene Daten - Auskünfte
Leistungsbeschreibung
Auf schriftlichen Antrag können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein erhalten.
Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
- die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde gefährden würde, insbesondere wenn die Gefahr einer Ausforschung der nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel besteht,
- die Auskunft die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder
- die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen
und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung zurücktreten muss.
Teaser
Auskünfte über eigene personenbezogene Daten, die beim Verfassungsschutz gespeichert sind, sind nur auf schriftlichen Antrag möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name,
- Vorname,
- Wohnort,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort und
- eigenhändige Unterschrift.
In dem Antrag soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 25 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG).
Anträge / Formulare
Anträge sind formlos, schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift versehen, an die zuständige Stelle zu senden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Verfassungsschutz finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Zuständige Stellen
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105
24171
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Webseite: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht