Tourismusabgabe
Leistungsbeschreibung
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Teaser
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Anträge / Formulare
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Es fallen keine Tourismusabgaben an.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster
Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970
E-Mail: stadt@neumuenster.de
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht