• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Tierarzneimittel

Leistungsbeschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe, Anwendung oder auch Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die bei solchen Tieren zur Anwendung kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (unter anderem Fleisch, Milch, Eier).

Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern, dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken und bei Herstellern von Fütterungsarzneimitteln. Außerdem gehört die Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes zu seinen Aufgaben, sofern es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.

Teaser

Für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs ist das Landeslabor Schleswig-Holstein zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landeslabor Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

In manchen Fällen können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

In einigen Fällen müssen Fristen beachtet werden. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG),
  • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG).

Anträge / Formulare

Entsprechende Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Telefon: +49 4321 904-600
Telefax: +49 4321 904-619

E-Mail: info@lsh.landsh.de