- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (zum Beispiel Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts vorlegen. Diese müssen Sie beantragen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dem Hersteller eines Spiels erteilt, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt, die serienmäßig produziert wird. Er erhält dann für jeden Nachbau der Spieleinrichtung einen Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung. In allen anderen Fällen wird sie dem Veranstalter des Spiels erteilt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält die folgenden Informationen:
- Bezeichnung des Spiels,
- Firmenbezeichnung und Sitz des Herstellers beziehungsweise Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort des Veranstalters,
- Beschreibung des Spiels und des Spielablaufs, gegebenenfalls mit Abbildungen und Übersichtszeichnungen,
- Spielregeln und Gewinnplan,
- Auflistung der Plätze, an denen Sie das Spiel veranstalten dürfen,
- Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- eventuell Nebenbestimmungen.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen können auch befristet oder mit Auflagen verbunden erteilt werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn
- nachträglich Gründe bekannt werden, die der Ausstellung entgegengestanden hätten,
- der Antragssteller zugelassene Spieleinrichtungen in ihren Merkmalen verändert oder
- er ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.
Teaser
Wer gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bundeskriminalamt (BKA).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Spielbeschreibung,
- Spielregeln,
- wenn nach Art des Spiels erforderlich: Berechnung der Auszahlungs- und Treffererwartung.
Hinweis: Eventuell müssen Sie auf Verlangen weitere Unterlagen vorlegen. Wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt, kann das Bundeskriminalamt verlangen, dass Sie auch eine betriebsfertige Einrichtung einreichen oder dem Bundeskriminalamt ein Muster der Spieleinrichtung oder einzelner Teile davon überlassen.
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte über die Kosten erteilt das BKA.
Rechtsgrundlage
- §§ 33d, 33e, 60a Gewerbeordnung (GewO),
- Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 der Gewerbeordnung (Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - UnbBeschErtV).
Was sollte ich noch wissen?
Voraussetzungen:
Das BKA kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur erteilen, wenn es sich bei dem zu prüfenden Spiel um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein Glücksspiel handelt. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn der Spieler nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels bestimmen kann.
Wenn die Spieleinrichtung serienmäßig produziert werden soll, muss sichergestellt sein, dass die Nachbauten mit dem vom Bundeskriminalamt geprüften Muster übereinstimmen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird versagt, wenn die Gefahr besteht, dass der Spieler in kurzer Zeit unangemessen hohe Verluste erleidet oder das Spiel durch eine Veränderung der Spielbedingungen oder durch Veränderung der Spieleinrichtung mit einfachen Mitteln als unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) veranstaltet werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn
- es sich um Karten-, Würfel- oder Kugelspiele handelt, die von einem Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB abgeleitet sind oder
- das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
Verfahrensablauf:
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Das Bundeskriminalamt entscheidet über den Antrag zusammen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und einem Ausschuss von vier auf dem Gebiet des Spielwesens erfahrenen Kriminalbeamten der Länder.
Zuständige Stellen
Bundeskriminalamt (BKA)
Bundeskriminalamt (BKA)
65173 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon: +49 611 55-0
Telefax: +49 611 55-12141
Webseite: https://www.bka.de/
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
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Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht