• Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.

Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe

Leistungsbeschreibung

Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine vom Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Die Blindenhilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII zählt zur Hilfe in anderen Lebenslagen.

Teaser

Blindenhilfe kann beantragen, wer blind, Blinden gleichgestellt oder stark sehbehindert ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX),
  • Nachweise zu Einkommen und Belastungen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 72 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Was sollte ich noch wissen?

Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem schleswig-holsteinischen Landesblindengeldgesetz.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

Zudem steht Ihnen eine Selbsthilfeorganisation sehbehinderter und blinder Menschen in Schleswig-Holstein als Ansprechpartner zur Verfügung, der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH e. V.).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Termine im Bürgerbüro können Sie nur in der "Zentralen Information in den Rathaus-Arkaden" (nicht im alten Rathaus!) vereinbaren:

Telefon 04321 942 2593
Telefon 04321 942 2250
Telefon 04321 942 2738

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Zuständige Stellen

Adresse:
Bürgerbüro der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro im alten Rathaus:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Information in den Arkaden

    Telefon: +49 4321 9422593
    Telefon: +49 4321 9422250
    Telefon: +49 4321 9422738

Adresse:
Grundsicherung im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Om - Rei

    Telefon: +49 4321 942-2411

  • Schun - U

    Telefon: +49 4321 942-2427

  • V - Z

    Telefon: +49 4321 942-2062

  • A - Ben

    Telefon: +49 4321 942-2613

  • Beo - Dan

    Telefon: +49 4321 942-2214

  • Dao - Gros

    Telefon: +49 4321 942-2739

  • Grot - Jor

    Telefon: +49 4321 942-2360

  • Jos - Lel

    Telefon: +49 4321 942-2842

  • Lem - Ol

    Telefon: +49 4321 942-2458