- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten
Leistungsbeschreibung
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Voraussetzungen:
- Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen,
- die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder
- es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden müssen.
Teaser
Bestattungskosten können übernommen werden, sofern der Nachlass nicht ausreicht und die Bestattungspflichtigen nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise der/des Verstorbenen:
- Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
- Girokontoauszug vom Sterbetag,
- Sparbücher/Geldanlagen,
- Wohneigentum,
- Versicherungssumme von Lebensversicherungen,
- Kopie des Kraftfahrzeugscheins,
- Bausparguthaben und Ähnliches.
- Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag,
- Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des/der Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben),
- Sterbeurkunde (sobald diese vorliegt).
Nachweise des Antragstellers:
- Erbschein, ggf. Nachweis der Erbausschlagung,
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate,
- Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen),
- Nachweise über die Vermögensverhältnisse,
- Nachweise der monatlichen Belastungen,
- Nachweis über die aktuelle Miethöhe bzw. über die Lasten bei Wohneigentum,
- falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag kann vor oder auch noch zeitnah nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.
Rechtsgrundlage
- §§ 8, 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe,
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
Anträge / Formulare
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Auch bei den örtlichen Bestattungsunternehmen können Sie sich darüber informieren, welche Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Termine im Bürgerbüro können Sie nur in der "Zentralen Information in den Rathaus-Arkaden" (nicht im alten Rathaus!) vereinbaren!
Zuständige Stellen
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro im alten Rathaus:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht
- Information in den Arkaden
Telefon: +49 4321 9422593
Telefon: +49 4321 9422250
Telefon: +49 4321 9422738
Grundsicherung im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Grundsicherung im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
- Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über die zentrale Information in den Rathaus-Arkaden.
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Om - Rei
Telefon: +49 4321 942-2411
- Schun - U
Telefon: +49 4321 942-2427
- V - Z
Telefon: +49 4321 942-2062
- A - Ben
Telefon: +49 4321 942-2613
- Beo - Dan
Telefon: +49 4321 942-2214
- Dao - Gros
Telefon: +49 4321 942-2739
- Grot - Jor
Telefon: +49 4321 942-2360
- Jos - Lel
Telefon: +49 4321 942-2842
- Lem - Ol
Telefon: +49 4321 942-2458