• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Reiseausweis als Passersatz

Leistungsbeschreibung

Deutschen Staatsangehörigen, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

Der Reiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens für drei Monate.

Der Reiseausweis als Passersatz ist ein amtliches Dokument, das eine Ausreise aus Deutschland und die anschließende Wiedereinreise ermöglicht. Es ist jedoch kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass und auch nicht mit einem vorläufigen Reisepass gleichzusetzen.

Andere Staaten sind zur Anerkennung der Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Ihre Nutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert.

Teaser

Ein Reiseausweis kann in Ausnahmefällen als Passersatz unmittelbar vor Grenzübertritt von der Grenzbehörde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Grenzbehörde der Bundespolizei direkt an der (Staats-)Grenze.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abgelaufene Grenzübertrittsdokumente, zum Beispiel

  • Reisepass / vorläufigen Reisepass oder
  • Personalausweis / vorläufigen Personalausweis oder
  • Kinderreisepass / Kinderausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz wird eine Gebühr von 8,00 Euro erhoben.

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PaßG),
Verordnung zur Durchführung des Passgsetzes (Passverordnung - PassV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei (BPOL).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt

Raaberg 6
24576

Telefax: +49-4192 89 96 98
Telefon: +49-4192 502-0

Webseite: Bundespolizei