- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Qualifizierte Signatur
Leistungsbeschreibung
Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt nach § 126a BGB bei elektronischen Dokumenten die handschriftliche Unterschrift und bietet die technische Möglichkeit, Herkunft und Echtheit des Dokuments zu prüfen. Dafür benötigen Sie:
- einen Computer,
- eine Signaturkarte (sichere Signaturerstellungseinheit) mit gültigem qualifizierten Zertifikat,
- ein zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen geeignetes Kartenlesegerät für Signaturkarten,
- eine Kommunikationsanbindung sowie
- eine Signaturanwendungskomponente.
Bitte klären Sie vorab, ob Sie für Ihr Anliegen eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.
Teaser
Die qualifizierte elektronische Signatur bei elektronischen Dokumenten ersetzt die handschriftliche Unterschrift.
An wen muss ich mich wenden?
An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten der Signaturerstellung sind durch den Antragssteller zu tragen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG)
Anträge / Formulare
Informtionen der zur Beantragung der qualifizierten Signatur erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Publikationen des jeweiligen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA).
Was sollte ich noch wissen?
Um Ihre Signaturkarte freizuschalten, befolgen Sie die Anleitung des Signatur-Trustcenter (ZDA), der Ihnen die Signaturkarte bereitstellt. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Freischaltung von Signaturkarten.
Weitere Informationen, unter anderem zu Zertifizierungsdiensteanbietern oder Anbietern für Kartenlesegeräte, finden Sie auf den Interenetseiten der Bundesnetzagentur.
Zuständige Stellen
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
53105 Bonn, Stadt Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Telefax: +49 228 14-8872
Telefon: +49 228 14-0
Webseite: Bundesnetzagentur
E-Mail: info@bnetza.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht