Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.

Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.

Teaser

Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.

Verfahrensablauf

  • Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
  • Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
  • Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
  • Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
  • Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
  • Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.

Antragsfrist: 1 Jahr

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Zusätzliche Altersvorsorge Festsetzung Rückzahlung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

28.03.2024
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Zuständige Stellen

Adresse:
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776 Brandenburg an der Havel
10868 Berlin, Stadt

Telefon: +49 3381 21677200

E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de
Webseite: Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten


Montag 8:00 -17:00 Uhr


Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr


Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr


Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr


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