- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Photovoltaikanlagen anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben möchten, müssen Sie die Anlage registrieren lassen.
Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur ist immer dann nötig, wenn Sie die Anlage neu in Betrieb nehmen oder etwas an einer bestehenden Anlage ändern. Dies gilt auch dann, wenn Sie den erzeugten Strom direkt vermarkten wollen. Auch für den Anspruch auf Einspeisevergütung ist die Anmeldung Voraussetzung. Sie müssen die Anlage nur dann nicht melden, wenn Sie den Strom ausschließlich für den eigenen Gebrauch betreiben oder wenn die Anlage nicht aktiv ist.
Sie müssen die Photovoltaikanlage selbst anmelden. Installateure oder andere Dritte sind dazu nicht berechtigt
Verfahrensablauf
Ihre Anlage müssen Sie online auf dem Photovoltaik-Meldeportal anmelden:
- Registrieren Sie sich beim PV-Meldeportal. Sie bekommen dann einen Aktivierungslink, den Sie betätigen müssen.
- Über das PV-Meldeportal können Sie Angaben zu neu installierten PV-Anlagen dann direkt an die Bundesnetzagentur übermitteln.
- Sie erhalten dann eine schriftliche Registrierungsbestätigung.
- Wenn Sie die gemeldeten Daten zu Ihrer PV-Anlage oder Ihre Angaben als Anlagenbetreiber ändern möchten, können Sie dies ebenfalls direkt über das PV-Meldeportal tun.
In Ausnahmefällen können Sie Ihre Photovoltaik-Anlagen auch per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.
- Bitte drucken Sie sich das Formular zur Meldung aus, füllen Sie es aus und senden Sie es an die Bundesnetzagentur
- Wenn Sie Ihre Anlage schriftlich melden, können Sie nicht über das PV-Meldeportal einsehen und bearbeiten
An wen muss ich mich wenden?
Bundesnetzagentur
DLZ 60
Karthäuserstraße 7 - 9
34117 Kassel
Telefon: 0561-7292120
Telefax: 0180 5 7348701001
E-Mail: kontakt-solaranlagen@bnetza.de
Zuständige Stelle
Bundesnetzagentur
DLZ 60
Karthäuserstraße 7 - 9
34117 Kassel
Telefon: 0561-7292120
Telefax: 0180 5 7348701001
E-Mail: kontakt-solaranlagen@bnetza.de
Voraussetzungen
Die Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage muss vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anmeldung: frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage
Hinweis: den im Vorjahr erzeugten Strom "Abrechnungsrelevante Daten" müssen Sie bis zum 28. Februar des Folgejahres mitteilen.
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formular: Formular zur Meldung von Erneuerbare-Energien-Anlagen an die Bundesnetzagentur (PDF; 1,0 MB; 5 Seiten)
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Bundesnetzagentur
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
53105 Bonn, Stadt Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Telefax: +49 228 14-8872
Telefon: +49 228 14-0
Webseite: Bundesnetzagentur
E-Mail: info@bnetza.de