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Niederlassungserlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung jedweder Erwerbstätigkeit. Die Niederlassungserlaubnis wird Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet bleiben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben.

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) – im Scheckkarten-Format – ausgestellt. Auf dem eAT werden u.a. biometrische Merkmale (1 Lichtbild, 2 Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT – optional – zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich in Abhängigkeit des jeweiligen Voraufenthaltes. Daher können die Voraussetzungen nicht pauschal benannt werden.

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Ausländer, die eine Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausübern möchten, benötigen eine Niederlassungserlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach den Voraufenthalten (s. o.). Die Vorlage eines gültigen Passes und eines aktuellen biometrischen Fotos ist jedoch immer erforderlich. Die zuständige Stelle erteilt konkrete Auskunft im Einzelfall.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung sowohl bei einer positiven Entscheidung als auch bei einer etwaigen Ablehnung an. Die maximale Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt 113,00 €. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis muss noch während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels beantragt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Ausländerangelegenheiten der Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2326

E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Digitale Terminvergabe:

https://termin.neumuenster.de/

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  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Geschäftszimmer der Ausländerbehörde

    Telefon: +49 4321 942-2785

  • Buchstabe Au - D

    Telefon: +49 4321 942-2119

Adresse:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105
24171

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-2833

E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Webseite: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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