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Die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen
Leistungsbeschreibung
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen.
Teilen Sie bitte die Angaben der entsprechenden Person der zuständigen Behörde mit. Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.
Teaser
Ändert sich der oder die Strahlenschutzverantwortliche/r, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Verfahrensablauf
- Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
- Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
- Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
- Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.
Zuständige Stelle
Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Voraussetzungen
- Bei einer juristischen Peron muss es eine vertretungsberechtigte Person sein
- Zuverlässigkeit ist zu prüfen (z.B. durch ein Führungszeugnis)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fachkundebescheinigung / Fachkundeaktualisierung (wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist)
- Approbationsurkunde (bei Ärzten)
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Aktueller Handelsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 0,00 - 500,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.
Kurztext
Zuständig: Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zuständig.
Fachlich freigegeben durch
Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein (MEKUN)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz
24062
24171 Mercatorstraße 3
24106