• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

Leistungsbeschreibung

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

Bis max. zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 EUR jährlich (116,00 EUR für das erste, 58,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. 
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

Verfahrensablauf

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.

Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
  • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
  • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

29.09.2015

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können Sie in Neumünster Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder erhalten.

Ihre Ansprechpartner für "Bildung und Teilhabe":

Buchstaben A - Eh
Frau Bonness
Zimmer 1.85
04321 942 2187
E-Mail
Buchstaben Ei - Hal
Herr Lerch
Zimmer 1.89
04321 942 2266
E-Mail
Buchstaben Ham - Kn
Frau Lindenau
Zimmer 1.86
04321 942 2355
E-Mail
Buchstaben Ko - M
Herr Lerch
Zimmer 1.89
04321 942 2266
E-Mail
Buchstaben N - Sg
Frau Hansen
Zimmer 1.85
04321 942 2263
E-Mail
Buchstaben Sh - Z
Herr Scheer
Zimmer 1.82
04321 942 2390
E-Mail
 

Weitere Informationen zu Bildung und Teilhabe sowie den Antrag finden Sie auf der Seite "Bildungspaket Jugend-aktiv-Plus".

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Zuständige Stellen

Adresse:
Jobcenter Neumünster

Friedrichstraße 7-19
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 55860
Telefax: +49 4321 5586340

E-Mail: Jobcenter-Neumuenster@jobcenter-ge.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 08:00 - 13:00

Donnerstag auch 14:00 - 18:00 (16:00 - 18:00 nur für Berufstätige)


Der Leistungsbereich des Jobcenters Neumünster ist jeweils mittwochs für Kundenanliegen geschlossen. Mit dieser Maßnahme wollen wir gewährleisten, dass die Entscheidung über Ihre Anträge trotz hohen Arbeitsaufkommens weiterhin in einer angemessenen Bearbeitungszeit und guter Qualität erfolgen kann.