- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Kreditinstitut (Bank/Finanzdienstleistungen): Gründung - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt und auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränkt werden.
Versagungsgründe finden Sie unter § 33 Kreditwesengesetz (KWG).
Teaser
Wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben über die beizubringenden Unterlagen enthält § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
Zuständige Stellen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Webseite: www.bafin.de