• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Kindertageseinrichtungen / Kindergärten

Leistungsbeschreibung

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

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Kindertageseinrichtungen und Kindergärten dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.

Voraussetzungen

Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn

  • es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
  • diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  • die Erziehungsberechtigten
    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

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Zuständige Stellen

Adresse:
Städtische Kindertageseinrichtungen der Stadt Neumünster

Großflecken 72
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2110
Telefax: +49 4321 942-2755

E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de
Webseite: Städtische und nichtstädtische Kitas & Familienzentren auf einen Blick

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
Ansprechpartner:
  • Geschäftszimmer

    Telefon: +49 4321 942-2064