Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.
Teaser
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Folgende Anträge finden Sie auf der Seite "Bürgerservice/Formulare" unter dem Punkt "Kindertagesstätten und Kindertagespflege":
- Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages gemäß § 8 Abs. 2 und 5 der Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Neumünster
- Geschwister-Ermäßigung: Antrag auf Feststellung einer Geschwisterermäßigung des Elternbeitrages für die Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
- Erläuterungen und Hinweise zur Einkommensermittlung (Anlage zum Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages)
- Vereinfachter Antrag auf Ermäßigung/Übernahme des Kostenbeitrages (nur im Falle des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag)
Zuständige Stellen
Frühkindliche Bildung der Stadt Neumünster
Frühkindliche Bildung der Stadt Neumünster
Großflecken 72
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2064
Telefax: +49 4321 942-2755
Webseite: Fachdienst Frühkindliche Bildung auf einen Blick
E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Geschäftszimmer der Abteilung Verwaltung (Frühkindliche Bildung)
Telefon: +49 4321 942-2064