• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Kindergeld

Leistungsbeschreibung

Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 250,00 Euro.

Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

  • Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
    • arbeitsuchend gemeldet ist.
  • Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet,
    • Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst,
    • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
    • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,
    • Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Teaser

Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. 

Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,
  • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und
  • eventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis).

Anträge / Formulare

Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen steht Ihnen Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.

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