- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben
Leistungsbeschreibung
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet; soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Namensänderung wird sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher: Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief) eingetragen. Sofern noch ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief vorhanden sind, werden diese gegen die ZB I und ZB II ausgetauscht.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die ZB II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue ZB I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen ZB I ein entsprechender Aufkleber angebracht.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief / die ZB II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen.
Teaser
Änderungen von Halterangaben, z. B. Namensänderung oder Adressänderung, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Adressänderungen aufgrund eines Umzuges innerhalb des Zulassungsbezirks werden in einigen Kreisen auch von den zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeamt) vorgenommen. Fragen Sie gegebenenfalls dort nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ZB I (früher: Fahrzeugschein),
- ZB II (früher: Fahrzeugbrief) bei Wechsel des Zulassungsbezirks,
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder,
bei ausländischen Mitbürgern, ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an die Hauptzollämter zur Berücksichtigung bei der Kfz-Steuer weiter.
Zuständige Stellen
Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster
Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2460 (Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de
Webseite: Kfz-Zulassungsstelle
(Mit Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht