• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Kfz: Halteranfrage (Einfache Registerauskunft)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (zum Beispiel Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße Daten benötigen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter, seine Anschrift und dessen Versicherung zu ermitteln (sogenannte einfache Registerauskunft).

Teaser

Auf Grund eines amtlichen Kennzeichens können - unter ganz bestimmten Voraussetzungen - Halterdaten ermittelt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde), in dessen/deren Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Auskunft ist schriftlich von der Auskunft ersuchenden Person zu beantragen, unter Angabe

  • der bekannten Fahrzeugdaten oder
  • der Personalien des Halters.

Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Eine einfache Registerauskunft erhalten Sie alternativ beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2460 (Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345

E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de
Webseite: Kfz-Zulassungsstelle

Öffnungszeiten:

(Mit Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht