- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Jugendgerichtshilfe
Leistungsbeschreibung
Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14 - 17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 - 20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).
Teaser
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.
An wen muss ich mich wenden?
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
- § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG),
- § 52 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Hier geht es zum
Das Team, kurz "TIP" genannt, hat die Aufgabe, die Jugendlichen in der Stadt Neumünster zu unterstützen, die entweder schon straffällig geworden sind oder es in Zukunft werden könnten.
Zuständige Stellen
Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe der Stadt Neumünster
Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe der Stadt Neumünster
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefax: +49 4321 942-2744
E-Mail: asd@neumuenster.de
Webseite: Bezirkssozialarbeit
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Bezirk Nord
Telefon: +49 4321 963900-31
Telefon: +49 4321 942-2359 - Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)
Telefax: +49 4321 963900-39
Telefon: +49 4321 96390031 - Bezirk Mitte
Telefon: +49 4321 942-2695
Telefon: +49 4321 942-2537 - Bezirk Süd
Telefon: +49 4321 942-2589
Telefon: +49 4321 942-2698
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
24170 Adolf-Westphal-Straße 4
24143
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Webseite: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de