- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Hochschulzugang: Anerkennung Bildungsnachweise
Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen können in Schleswig-Holstein studieren, wenn ihre Vorbildung als einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist.
Teaser
Ausländische Bildungsnachweise können unter bestimmten Voraussetzungen einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn, wenn es um die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Bildungsabschlusses geht,
- an die zuständige Universität oder staatliche Fachhochschule, wenn es im Rahmen der Zulassungs- beziehungsweise des Immatrikulationsverfahrens um die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise geht.
- In allen anderen Fällen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWK).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen zu notwendigen Unterlagen finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Einschreibefristen der jeweiligen Fachhochschulen und Hochschulen.
Rechtsgrundlage
- § 140 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- § 5 Abs. 2 Landesverordnung über die Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule (Studienqualifikationsverordnung - StuQuaVO).
Was sollte ich noch wissen?
In der Datenbank "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise" (anabin) sind umfangreiche Dokumentationen über das Bildungswesen ausländischer Staaten, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit hinterlegt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Vereins uni-assist (= Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen).
Zuständige Stellen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228 501-0
Telefax: +49 228 501-777
Webseite: Kultusministerkonferenz
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn, Stadt
Telefax: +49 228 501-229
Telefon: +49 228 501-352
Webseite: Kultusministerkonferenz-Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen