Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Heizkostenerstattung für Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen
Leistungsbeschreibung
Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig.
Wir bitten Sie, sich regelmäßig auf dieser Internetseite zu informieren, ob es Neuigkeiten zum Umsetzungsstand gibt.
Die Landesregierung wird den Weg der Antragstellung und Auszahlung der Entlastungen im Internet und durch Pressemitteilungen bekannt machen.
Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich zukünftig an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de zu wenden.
An wen muss ich mich wenden?
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103
Telefon: 0431 9880
E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Webseite: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz