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Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder und Jugendliche)
Leistungsbeschreibung
Die Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform ist eine der angebotenen Arten der Hilfe zur Erziehung.
Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
- eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen zudem in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Teaser
Die Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform für Kinder und Jugendliche ist eine der angebotenen Arten der Hilfe zur Erziehung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
§ 27 in Verbindung mit § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.
Zuständige Stellen
Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe der Stadt Neumünster
Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe der Stadt Neumünster
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefax: +49 4321 942-2744
E-Mail: asd@neumuenster.de
Webseite: Bezirkssozialarbeit
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Bezirk Nord
Telefon: +49 4321 963900-31
Telefon: +49 4321 942-2359 - Bezirk Mitte
Telefon: +49 4321 942-2695
Telefon: +49 4321 942-2537 - Bezirk Süd
Telefon: +49 4321 942-2589
Telefon: +49 4321 942-2698