• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Handwerksrolle: Ausübungsberechtigung

Leistungsbeschreibung

Die Handwerkskammer erteilt Ausübungsberechtigungen für Personen, die bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk in ihrem Bezirk selbstständig betreiben.

Sie erhalten eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder Teilgebiete eines anderen zulassungspflichtigen Handwerks, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind.

Ausübungsberechtigungen sind personengebunden.

Teaser

Wer bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, kann eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Ausübungsberechtigung (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7 a der Handwerksordnung (HwO),
  • Nachweise über notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten, wie Zeugnisse, Arbeits- und Lehrgangsbescheinigungen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Rechtsgrundlage

§ 7a Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552

Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180

E-Mail: info@hwk-luebeck.de
Webseite: Internetseite der Handwerkskammer Lübeck

Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen

Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr

Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

 

Zentrale

Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr

Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

 

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht