• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Großhandel: Einfuhr und Abgabe von immunologischen Tierarzneimitteln und In-vitro-Diagnostika nach § 11 des Tiergesundheitsgesetzes

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Großhändler gewerbsmäßig oder berufsmäßig immunologische Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika, an andere Händler, Apotheken oder Tierärzte abgeben und hierzu Mittel erwerben oder lagern, haben Sie bestimmte Pflichten, die sich aus den §§ 37 ff Tierimpfstoffverordnung ergeben.

Immunologische Tierarzneimittel dürfen nach § 11 Absatz 1 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) nur in den Verkehr gebracht oder angewendet werden, wenn

  • sie vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen worden sind oder
  • ihr Inverkehrbringen durch Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft genehmigt worden ist.

In-vitro-Diagnostika zur Untersuchung des Vorliegens einer

  • anzeigepflichtigen Tierseuche oder
  • meldepflichtigen oder mitteilungspflichtigen Tierkrankheit

dürfen nach § 11 Absatz 2 TierGesG nur in den Verkehr gebracht oder angewendet werden, wenn sie vom Friedrich-Loeffler-Institut zugelassen worden sind.

Teaser

Wer als Großhändler gewerbsmäßig Tierarzneimittel oder In-Vitro-Diagnostika an andere abgibt, hat bestimmte Pflichten zu erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung.

Anträge / Formulare

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103

Telefon: 0431 9880

E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Webseite: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz