Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Zuständig ist:
Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Neumünster
Der Verbandsvorstand
Kirchliche Friedhöfe Neumünster, Einfeld, Gadeland
Plöner Str. 130
24536 Neumünster
Telefon: 04321 9267-0
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