Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung. 

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt: 

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfen können so aussehen: 

  • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein. 

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 
 

Teaser

Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen. 

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
  • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
  • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.  

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An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigt sind die junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
  • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
  • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate. 
  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.

Welche Gebühren fallen an?

Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. 
Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen

Fachlich freigegeben am

04.01.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Kinder- und jugendärztliche Leistungen im Fachdienst Gesundheit

Meßtorffweg 8
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800

E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Webseite: Fachdienst Gesundheit

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Frühförderung

    Telefon: +49 4321 942-2879
    Telefon: +49 4321 942-2887
    Telefon: +49 4321 942-2840
    Telefon: +49 4321 942-2839
    Telefon: +49 4321 942-2841

Adresse:
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0 (Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155 (Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293 (Abteilung Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG)

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de
Webseite: Infos zu BaföG
Webseite: Infos zu Wohngeld
Webseite: Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite: Infos zu Bildung und Teilhabe

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Kriegsopferfürsorge: Buchstaben A - K

    Telefon: +49 4321 942-2541

  • Kriegsopferfürsorge: Buchstaben L - Z

    Telefon: +49 4321 942-2762