- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2014-2020
Leistungsbeschreibung
Am 1. Januar 2014 hat die neue EU-Strukturfondsperiode begonnen. Durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden europaweit Programme finanziert, mit denen die „Europa-2020-Strategie“ der Europäischen Union für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum umgesetzt werden soll.
Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden im Zeitraum 2014-2020 rund 271 Millionen Euro für Projektförderungen in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Schwerpunkte der schleswig-holsteinischen EFRE-Strategie sind zielgerichtete Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung.
Die EFRE-Mittel werden eingesetzt, um
- die regionalen Innovationspotenziale zu stärken,
- eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaftsstruktur zu entwickeln,
- die Energiewende und den Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen zu unterstützen und
- die nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen zu fördern.
Der EFRE in Schleswig-Holstein enthält in der Förderperiode 2014-2020 als ein innovatives Element die sogenannten Integrierten Territorialen Investitionen „Tourismus- und Energie-kompetenzregion Westküste“ (ITI Westküste). Das dafür vorgesehene Volumen in Höhe von 30 Millionen Euro soll im Rahmen eines zweitstufigen Wettbewerbsverfahrens der Westküste für die Leitthemen „ressourcenschonender Tourismus“ und „erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ zugutekommen.
Teaser
EFRE-Mittel werden zum Beispiel für die Unterstützung der Energiewende und des Aufbaus umweltgerechter Wirstchafts- und Infrastrukturen eingesetzt.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Da je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Derzeit muss nur das Ende der Frist für die Zuschussfähigkeit (31. Dezember 2023) beachtet werden.
Ausschlaggebend für die „ITI Westküste“ und weitere Wettbewerbsverfahren sind die Einhaltung der Fristen für die einzureichenden Wettbewerbsbeiträge und –unterlagen (siehe jeweilige Wettbewerbsausschreibung).
Rechtsgrundlage
Für die Förderung mit EFRE-Mitteln sind eine Reihe von Verordnungen, Leitlinien, Regelun-gen hinsichtlich der Zuschussfähigkeit, Förderrichtlinien, Wettbewerbsausschreibungen und nicht zuletzt das genehmigte Operationelle Programm EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 (OP EFRE) zu beachten. Das OP EFRE ist am 11. September 2014 als bundesweit erstes Programm von der EU-Kommission genehmigt worden.
Anträge / Formulare
Die Antragstellung ist formgebunden.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei den vom Wirtschaftsministerium beauftragten Dienstleistern (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung- und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.