• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Flurbereinigung, Bodenordnung: Förderung

Leistungsbeschreibung

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung,
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.

Teaser

Erforderliche gemeinschaftliche Aufwendungen zur Flurbereinigung können auf Antzrag gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG),
  • GAK-Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2009 bis 2012,
  • GAK-Rahmenplan 2013 bis 2016: Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Teil A: Integrierte ländliche Entwicklung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Nebenstelle Flensburg

Bahnhofstraße 38
24937

Telefax: +49 431 804-240
Telefon: +49 461 804-1

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Nebenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524

Telefon: +49 4821 66-0
Telefax: +49 4821 66-2030

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Nebenstelle Lübeck (Meesenring)

Meesenring 9
23566

Telefax: +49 451 885-270
Telefon: +49 451 885-1

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-02

Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht