- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Europäischer Sozialfonds (ESF): Förderung
Leistungsbeschreibung
Der im Jahr 1957 gegründete Europäische Sozialfons (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung – er unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und stellt faire Berufsaussichten für die Bürger sicher. Der ESF investiert in die Menschen: in Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Jugendliche und alle, die auf der Suche nach Arbeit sind.
Die Aufgaben des ESF sind vielfältig. Schwerpunkte (sogenannte thematische Ziele) des ESF in der aktuellen Förderperiode sind:
- Förderung der Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte;
- Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut;
- Investitionen in Bildung, Kompetenzen und Lebenslanges Lernen.
In Deutschland haben alle Bundesländer und der Bund eigene Programme, die den Rahmen der Umsetzung der Förderung durch ESF-Mittel festlegen.
Die EU-Kommission hat das Operationelle ESF-Programm für Schleswig-Holstein im September 2014 genehmigt. Die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften ist das übergeordnete Ziel des Landesprogramms Arbeit in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020. Darüber hinaus wird das Programm Unterstützung bei der Integration von Menschen bieten, die es besonders schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Weitere Maßnahmen fördern das Potential junger Menschen. Erste Aktionen des Landesprogramms Arbeit haben Mitte 2014 begonnen.
Für das „Landesprogramm Arbeit“ stehen in der neuen Förderperiode insgesamt etwa 88,9 Millionen Euro aus ESF-Mitteln zur Verfügung (einschließlich der Mittel für die Technische Hilfe). Darin enthalten sind gut 5,3 Millionen Euro aus der Leistungsreserve, die ausgezahlt werden, wenn die bis 2018 im Operationellen Programm gesetzten Ziele erreicht werden. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt mit weiteren knapp 64 Millionen Euro einen großen Anteil an der Gesamtfinanzierung. Zusammen mit weiteren Kofinanzierungsmitteln wird das Landesprogramm Arbeit insgesamt ein Volumen von rund 240 Millionen Euro haben.
Nur ein Teil der Förderangebote ist als Einzelförderung von Privatpersonen ausgestaltet. Der überwiegende Teil der Fördermittel kann nur von öffentlichen beziehungsweise privaten Trägern oder KMU (kleinen und mittleren Unternehmen) beantragt werden. Diese führen dann geförderte Maßnahmen durch, die auch von Privatpersonen besucht werden können.
Teaser
Der ESF ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung.
An wen muss ich mich wenden?
An die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) - Arbeitsmarktförderung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für alle Förderangebote sind vollständig ausgefüllte Anträge (samt Anhängen) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen. Antragsunterlagen für Fördermaßnahmen der Förderperiode 2014 - 2020 stehen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein online zur Verfügung.
Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahem zu stellen (fristgerechte Abgabe des ausgefüllten Antragsvordrucks ist ausreichend; Anlagen sind gegebenenfalls nachzureichen).
Für die Einreichung von Projektbeschreibungen im Rahmen von Ideenwettbewerben gelten gesondert geregelte Abgabefristen.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Vorschriften, Bestimmungen und Verordnungen finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB).
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zum Landesprogramm Arbeit finden Sie auf den Internetseiten der I-Bank sowie auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Der ESF beteiligt sich generell nur zusätzlich zu anderen nationalen Finanzierungsquellen. Das heißt, die Beiträge aus den Strukturfonds dürfen nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedstaates treten. Außerdem beteiligt sich der ESF nur nachrangig, daher müssen andere mögliche Finanzierungsquellen vorher ausgeschöpft worden sein.