Ersatzausfertigung für einen Sportbootführerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnen- und/oder Seeschifffahrtsstraße verloren haben oder anderweitigen Ersatz benötigen, können Sie eine Ersatzausfertigung beantragen.
Sie können außerdem Ihre alte Fahrerlaubnis in eine Sportbootführerscheinkarte umleiten, Namensänderungen vornehmen oder Auflagen streichen lassen. Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat im Sinne der UNECE Resolution Nummer 40 als Führerscheinkarte erteilt.
Teaser
Wenn Sie Ihren Sportbootführerschein verloren haben oder anderweitigen Ersatz benötigen, können Sie eine Ersatzausfertigung beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erteilung einer Ersatzausfertigung Ihrer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen können Sie online oder postalisch bei der Geschäftsstelle der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal auf.
- Wählen Sie den Antrag auf Ersatzausfertigung des Sportbootführerscheins aus.
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die benötigten Dateien hoch.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Postalischer Antrag:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände herunter:
- Deutscher Motoryachtverband e. V.
- Deutscher Segler-Verband e. V.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch ab.
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Führerschein per Post. In allen anderen Fällen kontaktiert Sie der beauftragte Verband unmittelbar.
Voraussetzungen
- Besitz des amtlichen Sportbootführerscheins
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wenn möglich: Kopie des Führerscheins, der ersetzt werden soll, mit Angaben zu Ort und Datum der Prüfung
- aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt
- ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsporto
- gegebenenfalls Kopie der Namensänderungsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Diese Kosten fallen für die Ersatzausfertigung an. Die Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen benötigt werden, beispielsweise bei Versand ins Ausland.
Gebühr: EUR 41,59
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/bmvi-ws-bgebv/
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. Bitte beachten Sie, dass der Führerschein durch die Bundesdruckerei unmittelbar an Sie zugestellt wird. Die Bearbeitung dort dauert in der Regel 6 Werktage. Die bearbeitende Geschäftsstelle kann lediglich Auskünfte über den Bearbeitungsstand im eigenen Hause erteilten.
Bearbeitungsdauer: 3 - 5 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung.
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
- Dieser Antrag gilt auch für die erstmalige Ausstellung einer Sportbootführerscheinkarte.
- Dieser Antrag gilt nicht für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.
- Dieser Antrag gilt nicht
- bei Umschreibung einer amtlichen Berechtigung oder Befähigung zum Führen von Fahrzeugen der Personen- oder Güterbeförderung oder
- einer amtlichen Berechtigung, die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) als gleichwertig anerkannte Fahrerlaubnisse anerkannt wurde.
Weiterführende Informationen
Urheber
Sportbootführerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Zuständige Stellen
Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt
Telefon: +49 203 809580
Telefax: +49 203 8095856
E-Mail: fuehrerscheine@dmyv.de
Webseite: Internetseite des Deutschen Motoryachtverbands e.V. (DMYV)
Montag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14.00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon: +49 40 6320090
Telefax: +49 40 63200913
E-Mail: fuehrerscheine@dsv.org
Webseite: Internetseite des Deutschen Segler-Verbands e.V. (DSV)