Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Medizinischer Technologe / Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik“ beantragen

Leistungsbeschreibung

Um in Deutschland als Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis. Erst mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in diesem Beruf tätig sein. Die Erlaubnis müssen Sie beantragen.

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Sie benötigen eine Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik“ oder „Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik“ führen zu dürfen.

Verfahrensablauf

Den Antrag für die Erlaubnis können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.
•    Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle.
•    Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
•    Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
•    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Erlaubnisurkunde ausgestellt.
•    Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Voraussetzungen

•    Sie haben die Ausbildung zur Medizinischen Technologin oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik erfolgreich abgeschlossen.
•    Sie sind persönlich geeignet, den Beruf auszuüben. Das bedeutet, dass Sie keine Vorstrafen haben, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen.
•    Sie sind gesundheitlich geeignet, den Beruf auszuüben.
•    Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um den Beruf ausüben zu können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

•    Kopie Personalausweis
•    Führungszeugnis
•    Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
•    Ausbildungszeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 40,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde entscheidet kurzfristig über den Antrag, spätestens jedoch drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Zuständige Stellen

Adresse:
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung

Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Telefon: 0431 9889786

E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
Webseite: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung SHIBB Landesamt

Öffnungszeiten:

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht