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Ausnahmegenehmigung zum Fischen in Fischwegen beantragen
Leistungsbeschreibung
In Fischwegen sowie 25 Meter ober- und unterhalb eines Fischweges ist jede Art des Fischfangs verboten.
Wenn Sie eine Genehmigung zum Fischen in Fischwegen von der oberen Fischereibehörde erhalten möchten, erlaubt diese Ihnen zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes Fische zu fangen
Teaser
Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.
Verfahrensablauf
- Sie begründen schriftlich weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Genehmigung benötigen.
- Sie beantragen die Genehmigung bei der oberen Fischereibehörde.
- Die obere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
- Die Genehmigung erlaubt es in Fischwegen zu fischen.
- Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
Voraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis über die Notwendigkeit einer Überprüfung des Fischweges zum Zwecke des Fischartenschutzes, insbesondere zum Laichfischfang
Welche Gebühren fallen an?
Ggf. kostenfrei bei Maßnahmen mit überwiegend öffentlichem Interesse, ggf. höher bei erhöhtem Verwaltungsaufwand
Verwaltungsgebühr: EUR 25,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: Vor dem ersten Fischfang in Fischwegen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek) einzulegen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.
Fachlich freigegeben durch
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-02
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht