Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Die Gleichwertigkeit einer Qualifikation beantragen
Leistungsbeschreibung
Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.
Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.
Teaser
Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.
Voraussetzungen
- qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
- Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
- Inhalte der Qualifikation
- Zeugnis beziehungsweise Nachweis
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113
Telefon: +49 431-6407-0
Telefax: +49 431-6407-250
E-Mail: poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde