• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

  • beschränkt oder verbietet das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) und
  • legt Bedingungen für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe fest.

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Wer giftige oder sehr giftige Stoffe nicht an Privatpersonen, sondern ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Teaser

Wer Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringen möchte, die mit "giftig" oder "sehr giftig" zu kennzeichnen sind, benötigt eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn Sie Hersteller sind

Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für das Inverkehrbringen dieser bestimmten gefährlichen Stoffe bedarf es im Betrieb einer sachkundigen Person (Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung).

Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Gebühr zwischen 75,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG),
  • § 2 Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsordnung - ChemVerbotsV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.2 - VwGebV.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-02

Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht