• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Leistungsbeschreibung

Der am 01. Juli 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet fur Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren (früher: Zivildienst). Voraussetzung ist, dass die Pflichtschulzeit absolviert ist.

  • Dauer des BFD: 12 Monate, mindestens jedoch sechs, maximal vierundzwanzig Monate,
  • Taschengeld: maximal 330,00 Euro monatlich,
  • Anspruch auf Kindergeld bleibt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen,
  • Beiträge fur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die jeweilige Einsatzstelle.

Einsatzbereiche des BFD:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe),
  • Umwelt- und Naturschutz,
  • Sport,
  • Integration,
  • Kultur- und Denkmalpflege,
  • Bildung,
  • Zivil- und Katastrophenschutz.

Teaser

Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes besteht die Möglichkeit, sich in gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern (z. B. Soziales, Umwelt) zu engagieren.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bundesamt fur Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oder an soziale Einrichtungen vor Ort.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte vorab an die Einrichtung, bei der Sie sich bewerben möchten.

Rechtsgrundlage

Gesetz uber den Bundesfreiwilligendienst (BFDG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum BFD finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums fur Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

zurück zur Übersicht