- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Buchprüferin / Buchprüfer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Leistungsbeschreibung
Vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden.
Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
Teaser
Wer als Buchprüferin/Buchprüfer tätig sein möchte, muss von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer (WPK).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Formular reichen Sie zusammen mit dem Erfassungsbogen zum Ureintrag in das Berufsregister ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wie
- den Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung und
- gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
bei der zuständigen Stelle ein.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung ist eine Gebühr in Höhe von 230,00 Euro zu entrichten.
Des Weiteren sind die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Über die genaue Hähe erteilt die WPK Auskunft.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestellung zur vereidigten Buchprüferin/zum vereidigten Buchprüfer muss spätestens ein Jahr nach Ablegung der Prüfung beantragt werden.
Rechtsgrundlage
§ 128 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WiPrO).
Anträge / Formulare
Das Antragsformular finden Sie auch auf den Interneiten der WPK.
Was sollte ich noch wissen?
Vereidigte Buchprüfer sind Mitglieder in der Wirtschaftsprüferkammer und werden im Berufsregister geführt.
Der Zugang zu dem Beruf des/der vereidigten Buchprüfers / Buchprüferin wurde mit dem Ablauf des Jahres 2006 gemäß § 139 a Wirtschaftsprüferordnung geschlossen.
Zuständige Stellen
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Wirtschaftsprüferkammer (WPK) - Gemeinsamer Zulassungs- und Prüfungsausschuss für Wirtschaftsprüfer der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Wirtschaftsprüferkammer (WPK) - Gemeinsamer Zulassungs- und Prüfungsausschuss für Wirtschaftsprüfer der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Ferdinandstraße 12
20095 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon: +49 40 8080343-0
Telefax: +49 40 8080343-12
Webseite: Wirtschaftsprüferkammer
E-Mail: lgs-hamburg@wpk.de