Betreuung: Hauptberufliche Betreuerin/hauptberuflicher Betreuer - Bestellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.

Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.

Teaser

Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis,
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Rechtsgrundlage

§§ 1896, 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

 Ihre Ansprechpartner/-innen in der Betreuungsbehörde, Plöner Straße 27, 1. Etage:

Buchstaben A - E
Frau Geuer
Telefon 04321 942 2591

Buchstaben F - Ko
Herr Schulz
Telefon 04321 942 2439

Buchstaben Kp - P
Frau Maurer
Telefon 04321 942 2587

Buchstaben Q - S
Frau Bahlert
Telefon 04321 942 2118

Buchstaben T - Z
Frau Pfeiffer
Telefon 04321 942 2437

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Zuständige Stellen

Adresse:
Soziale Hilfen der Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2565
Telefon: +49 4321 942-2494
Telefax: +49 4321 942-2293
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr

donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht