• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Nachweis der Grundqualifikation

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.

Teaser

Eine Grundqualifikation muss nachweisen, wer als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen möchte.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrerlaubnis,
  • Personalausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

  • § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage (zu § 1).

Was sollte ich noch wissen?

Die Bestätigung der Grundqualifikation müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung in Ihre Fahrerlaubnis einträgt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handeslkammer Schleswig-Holstein (IHK).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103

Telefon: +49 431 5194-0
Telefax: +49 431 5194-234

E-Mail: info@kiel.ihk.de
Webseite: Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Zweigstellen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:00-17:00

Fr 8:00-15:30

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht