- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Berufsausbildung: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, kann dieser in Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Je nachdem, welcher Abschluss anerkannt werden soll, sind unterschiedliche Stellen hierfür zuständig. So entscheiden auch die staatlichen Hochschulen/Fachhochschulen in Schleswig-Holstein eigenständig (im Rahmen von Zulassungs- und/oder Immatrikulationsverfahren), ob ausländische Bildungsnachweise zum Studium berechtigen.
Teaser
Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse können in Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein (MSB).
Konkrete Informationen zu Ansprechpartner/innen finden Sie im Bildungsportal auf der Seite "Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und schulischer Berufsqualifikationen in Schleswig-Holstein".
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Übersicht der für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise notwendigen Unterlagen. Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Gebühren fallen an: Für die Anerkennung von
- Haupt- und Realschulabschlüssen = 50,00 Euro,
- Hochschulzugangsqualifikationen ohne Note = 60,00 Euro,
- Hochschulzugangsqualifikationen mit Note = 75,00 Euro,
- Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen = 100,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 140 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen ausländischer Bildungsnachweise für den Hochschul-/Fachhochschulzugang finden Sie auf den Internetseiten des Informationssystems zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin).
Der Europass bietet die Möglichkeit die im europäischen Ausland erworbenen Qualifikationen, Kompetenzen und Fähigkeiten darzustellen.