• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Beistandschaft

Leistungsbeschreibung

Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung, ohne die elterliche Sorge einzuschränken.

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes zur Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Feststellung der Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung, gerichtliche Feststellung der Vaterschaft) sowie
  • außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Antragsberechtigt ist insbesondere:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern mit gemeinsamer elterliche Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter.

Teaser

Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung, ohne die elterliche Sorge einzuschränken.

An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der/die Antragsteller/in dies schriftlich verlangt.

Rechtsgrundlage

  • §§ 1712 bis 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • §§ 55, 56, 87c Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe sowie Beistandschaft finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Die Beistandschaft endet, sobald der/die Antragsteller/-in dies schriftlich verlangt oder das Kind volljährig wird.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss der Stadt Neumünster

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2020
Telefax: +49 4321 942-2744 (ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721 (Unterhaltsvorschuss)

E-Mail: asd@neumuenster.de
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Webseite: Familien- und Jugendhilfe

Öffnungszeiten:

Beistandschaften:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

 

Amtsvormundschaften:

Termine nur nach telefonischer Absprache

 

Unterhaltsvorschuss:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
Ansprechpartner:
  • Ansprechpartner/-in

    Telefon: +49 4321 942-2339 (Beistandschaften: Buchstabe B)
    Telefon: +49 4321 942-2334 (Beistandschaften: Buchstaben A, I - Q)
    Telefon: +49 4321 942-2242 (Beistandschaften: Buchstaben R - Z)
    Telefon: +49 4321 942-2347 (Beistandschaften: Buchstaben C - H)

  • Beurkundungen

    Telefon: +49 4321 942-2126