• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Bauleitplanung

Leistungsbeschreibung

Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Teaser

Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

  • §§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB),
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

  • In der Stadt Neumünster bestehen über 100 rechtskräftige Bebauungspläne sowie rund 70 Planänderungen und -ergänzungen. Auf der Seite "Rechtskräftige Bebauungspläne" können Sie erfahren, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, wann dieser in Kraft getreten ist und welche Regelungen er trifft.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadtplanung und Erschließung der Stadt Neumünster

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2622
Telefax: +49 4321 942-2648

Webseite: Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Ansprechpartner/-in

    Telefon: +49 4321 942-2637
    Telefon: +49 4321 942-2667
    Telefon: +49 4321 942-2623
    Telefon: +49 4321 942-2620
    Telefon: +49 4321 942-2643