- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Leistungsbeschreibung
Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie
- bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
- über Internetportale der Bundesländer,
- oder über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).
- Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
Hinweis: Für die Grundsteuererklärung halten die Bundesländer teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit.
Schriftliche Auskünfte (einschließlich amtlicher Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte) können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.
Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Teaser
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Rechtsbehelf
Leistungsklage auf Auskunftserteilung
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja – bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurztext
- Bodenrichtwertkarte Auszug
- Informationen über Bodenrichtwerte, z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
- kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über
- Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
- Internetportale der Bundesländer
- oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
- Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
- mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
- schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
- zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Fachlich freigegeben am
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Zuständige Stellen
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Umlegungsausschusses
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Umlegungsausschusses
Gartenstraße 10
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2553
Telefon: +49 4321 942-2422
Telefon: +49 4321 942-2793
E-Mail: gutachterausschuss@neumuenster.de
Sprechzeiten nach telefonischer Absprache
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
24062 Mercatorstraße 1
24106
Telefon: +49 431 383-0
Telefax: +49 431 383-2099
Webseite: www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de
E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de