Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

  • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
  • über Internetportale der Bundesländer,
  • oder  über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).
    • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.


Hinweis: Für die Grundsteuererklärung halten die Bundesländer teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit.

Schriftliche Auskünfte (einschließlich amtlicher Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte) können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.

Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Teaser

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Rechtsbehelf

Leistungsklage auf Auskunftserteilung

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja – bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Kurztext

  • Bodenrichtwertkarte Auszug
  • Informationen über Bodenrichtwerte, z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
  • kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über
    • Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
    • Internetportale der Bundesländer
    • oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)   
      • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
  • mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
  • schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
  • zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Fachlich freigegeben am

19.08.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Umlegungsausschusses

Gartenstraße 10
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2553
Telefon: +49 4321 942-2422
Telefon: +49 4321 942-2793

E-Mail: gutachterausschuss@neumuenster.de
Webseite: Gutachterausschuss für Neumünster
Webseite: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten nach telefonischer Absprache

Adresse:
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein


24062 Kiel Mercatorstraße 1
24106 Kiel

Telefon: +49 431 383-0
Telefax: +49 431 383-2099

E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html