- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:
- die Lehrgangskosten,
- die Prüfungsgebühren und
- die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
Teaser
Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Verfahrensablauf
Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
- Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse.
- Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
- Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB).
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:
- Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
- die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
- die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
- der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
- Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter http://www.aufstiegs-bafög.de.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantrag werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
- Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage
Anträge / Formulare
- Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.
- Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein und auf den Internetseiten der IB.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143
Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
24171 Düsternbrooker Weg 94
24105
Telefon: +49 431 988-4760
Telefax: +49 431 988-4700
E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
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- Rollstuhlgerecht