- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Arbeitsförderung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM)
Leistungsbeschreibung
Offline seit April 2012
Grund:
Aufhebung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1. April 2012 (Sechstes Kapitel des SGB III) und damit ersatzloser Wegfall der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sind von den Agenturen für Arbeit bezuschusste Tätigkeiten. Die Maßnahmen dienen dazu, insbesondere bei hoher Arbeitslosigkeit entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte Arbeitslosigkeit abzubauen. Um zumindest vorübergehend eine Beschäftigung zu ermöglichen dienen sie arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Gefördert werden Maßnahmen, in denen zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden. Zudem ist Voraussetzung, dass eine Beeinträchtigung der Wirtschaft – Wettbewerbsverzerrung – als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist.
Eine Förderung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitsnehmers in einer ABM erfolgt, wenn damit zu rechnen ist, dass ihre Eingliederungsaussichten durch die Teilnahme an der Maßnahme erheblich verbessert werden.