• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Abfall: Sperrmüll

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.

Teaser

Sperrmüll sind feste Abfälle (z. B. Möbel), die nicht in den vorgeschriebenen Sammelbehältern entsorgt werden können.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.

Welche Gebühren fallen an?

Grundsätzlich fallen keine Gebühren an. Für besonders große Mengen oder häufigere Sammlungen kann jedoch eine Gebühr vorgesehen sein. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG).

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Sperrmüllanmeldung
Die Sperrmüllabfuhr wird unter der TBZ-Servicenummer 04321  942 29 00 oder per E-Mail an sperrmuell@neumuenster.de beantragt. In diesem Telefonat werden alle abzuholenden Sperrmüllgegenstände gelistet und es wird ein Abholtermin innerhalb der nächsten drei Wochen vereinbart.

Jedem Abfallbesitzer in Neumünster steht pro Halbjahr (1. Januar bis 30. Juni. und 1. Juli bis 31. Dezember) eine kostenfreie Sperrmüllabholung (bis zu 30 Teile) zur Verfügung. Wird in einem Halbjahr eine zusätzliche Abholung gewünscht, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 40 Euro erhoben.
 Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des Abholtermins und muss spätestens bis um 07:00 Uhr am Abholtag auf dem Gehweg oder am Straßenrand bereitgestellt werden. Durch das Aufstellen des Sperrmülls dürfen weder Personen, noch der Straßenverkehr beeinträchtigt werden.
Elektrogeräte und Metallgegenstände sowie Sperrgut aus Holz sollten getrennt von den anderen Sperrmüllgegenständen aufgestellt werden, denn diese Gruppen werden von verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt.
Bei Bedarf wird der Sperrmüll auch aus der Wohnung abgeholt. Dieser Service ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand entsprechend der Entgeltordnung des TBZ abgerechnet.
Nach Abholung des Sperrmülls versteht es sich von selbst, dass die Antragsteller den Gehweg oder Straßenrand reinigen und die nicht mitgenommen Gegenstände ordnungsgemäß entsorgen.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadtentsorgung des TBZ Neumünster

Niebüller Straße 90
24536 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2921

E-Mail: tbz@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/tbz

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von  07:00 bis 15:00 Uhr

Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

Ansprechpartner: