• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Aalfang Jahresmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag schriftlich aufzeichnen.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie sie an die obere Fischereibehörde.

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die Behörde.

Verfahrensablauf

Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Ggfs. werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der Fischereibehörde vorgegebenen Muster vornehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres gemäß Muster der oberen Fischereibehörde

Ggfs. Beleg nach § 5 Abs. 2 AalVO

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden.

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

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