Aalbesatz Jahresmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie besetzt haben, die mittlere Größe der Besatzfische und das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde.

Teaser

Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die Behörde.

Verfahrensablauf

Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Ggfs. werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Aufzeichnungen für den Aalbesatz für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der Fischereibehörde vorgegebenen Muster vornehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aufzeichnungen über Aalbesatz des betreffenden Kalenderjahres gemäß Muster der oberen Fischereibehörde

Ggfs. Beleg nach § 5 Abs. 2 AalVO

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalbesatz für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen: nein

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