Aalbesatz Jahresmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie besetzt haben, die mittlere Größe der Besatzfische und das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials. Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde. |
Teaser
Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die Behörde.
Verfahrensablauf
Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Ggfs. werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen. |
Voraussetzungen
Sie müssen die Aufzeichnungen für den Aalbesatz für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der Fischereibehörde vorgegebenen Muster vornehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aufzeichnungen über Aalbesatz des betreffenden Kalenderjahres gemäß Muster der oberen Fischereibehörde
Ggfs. Beleg nach § 5 Abs. 2 AalVO
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalbesatz für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden. |
Rechtsgrundlage
§30 Abs. 1, Nr. 13-14 Landesfischgesetz (LFischG SH) §4 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 Aalverordnung (AalVO) § 4: §5: |
Anträge / Formulare
- Formular: Formblatt zur Jahresmeldung über Aalbesatz
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Downloads/Aal_Besatzmeldung.pdf;jsessionid=AA16E0280AC666CEF31417156A0FA2A7.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=1 - Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nein