Schöffenamt zu besetzen

Die Stadt Neumünster sucht Bürgerinnen und Bürger für das Jugendschöffenamt am Amtsgericht Neumünster und im Landgericht Kiel.

Es werden Bewerber/-innen für das ehrenamtliche Schöffenamt am Amtsgericht Neumünster und Landgericht Kiel gesucht.

Die Stadt Neumünster sucht noch Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt, die in der Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 das ehrenamtliche Schöffenamt am Amtsgericht Neumünster und Landgericht Kiel ausüben möchten. Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter und Berufsrichterinnen aus.

Von der Stadt Neumünster werden Vorschlagslisten erstellt, in der doppelt so viele Personen vorschlagen werden müssen, wie für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen und das Jugendschöffenamt tatsächlich benötigt werden. Während im Erwachsenenbereich bereits die erforderliche Anzahl von Personen erreicht wurde, fehlen für das Jugendschöffenamt noch jeweils etwa 20 interessierte Frauen und Männer.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die deutsche Staatsangehörige sind, in Neumünster wohnen und am 01.01.2024 mindestes 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. In Frage kommt, wer zum Beispiel Kinder und Jugendliche erzogen oder sie - auch ehrenamtlich – begleitet hat. Juristische Kenntnisse oder juristische Vorbildung sind nicht erforderlich.

Aufgrund der großen Anzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen kann eine Einzelbenachrichtigung über ihre Aufnahme leider nicht erfolgen. Aus diesen Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht im Herbst 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen/-innen, die dann vom Amtsgericht schriftlich benachrichtigt werden.

Wer kann sich nicht zur Wahl stellen?

Bewerberinnen und Bewerber, die...

  • hauptamtlich in der oder für die Justiz arbeiten (Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer oder als Religionsdiener tätig sind,
  • zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann,
  • in Insolvenz (Vermögensverfall) geraten sind.

Bewerbungen können bis zum 30. April 2023 übersandt werden.

Ergänzende Auskünfte erteilen

Bewerbungsformulare:

  • Für das Jugendschöffenamt
    In diesem Bewerbungsformular können Sie bei "Ich habe folgende Erfahrung in der Jugenderziehung" und "Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt (freiwillige Angabe)" mehr Text eingeben, als sichtbar ausgedruckt werden kann. Sie können den Text auch gerne manuell ergänzen – unter Umständen auch auf einem gesonderten Blatt.

Wichtiger Hinweis:

Sie können das jeweilige Bewerbungsformular online ausfüllen. Bitte drucken Sie es anschließend aus und unterschreiben es eigenhändig! Anschließend können Sie es scannen und an die genannte E-Mail-Adresse oder auch per Post senden.